Seit Sommer 2022 haben Patientinnen und Patienten einen gesetzlichen Anspruch auf pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) in der Apotheke.
Hier ist das Ziel, die Arzneimittelversorgung bei bestimmten Erkrankungen zu verbessern. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse.
Anspruch auf pDL haben Patientinnen und Patienten, wenn sie:
- Medikamente zum Inhalieren erhalten,
- einen ärztlich diagnostizierten Bluthochdruck haben und Blutdrucksenker einnehmen,
- 5 oder mehr verordnete Medikamente einnehmen (Polymedikation),
- neue Tabletten oder Kapseln gegen eine Krebserkrankung erhalten oder
- neue Medikamente nach einer Organtransplantation verordnet bekommen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung.